Der Einheitsverband für proletarische Sexualreform und Mutterschutz

Er wurde 1931 zunächst in Düsseldorf als eine KPD-nahe Massenorganisation gegründet und war maßgeblich vom Wiener Psychoanalytiker und Sexualtherapeuten Wilhelm Reich beeinflusst. Auch dieser Verband wurde sofort 1933 von den Nationalsozialisten aufgelöst.

Allgemein galt, dass „(bei so genannten Arierinnen) während des ‚Dritten Reiches’ jede Schwangerschaftsverhütung unerwünscht und der Abbruch überhaupt verboten war. Wer sich nicht daran hielt, wurde verurteilt, ins Zuchthaus eingewiesen oder sogar … in ein Konzentrationslager eingeliefert. Auch Todesurteile kamen vor.“ Das heute noch gültige, umstrittene Verbot des öffentlichen Anbietens von Abtreibungen (§219, heute §219a Strafgesetzbuch) wurde im Mai 1933 eingeführt.